Der Begriff Rekonditionierung wurde aus dem englischen „reconditioning“ abgeleitet und ist mit Überholung, Aufarbeitung oder Wiederinstandsetzung ins Deutsche zu übersetzen. Bei der Rekonditionierung von Verpackungen wird die Substanz des Produktes erhalten und nur im Fall eines Defektes instand gesetzt. Ist das Produkt intakt, wird eine maschinelle Innen- und Außenreinigung, mittels geeigneter Reinigungsmittel, und bei Fässern nach entsprechender Vorbereitung eine Lackierung durchgeführt, um das so rekonditionierte Produkt in den Kreislauf zurückzuführen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte entsprechen internationalen Normen, wobei für Gefahrgutverpackungen Vorschriften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), gelten.