Einen Sonderfall der Kombination von Produkt und Verpackung stellt die sogenannte Mogelpackung dar: hier wird durch die Aufmachung der Verpackung ein anderer, besserer oder größerer Nutzen des verpackten Produktes vorgetäuscht, als dieses in Wirklichkeit hergibt. Mogelverpackungen sind in Deutschland und vielen anderen Ländern gesetzlich verboten (Verbraucherschutz).