Verpackungslexikon

Banderole

Unter einer Banderole (französisch für „kleines Banner“) wurde ursprünglich ein kleines Banner verstanden, das das Herrschaftsgebiet eines Adligen oder die Zugehörigkeit zu dessen Gefolge kennzeichnete. Außerdem wurde der Begriff für ein amtliches Verschlusszeichen in Form eines Siegels oder einer Plombe verwendet.

Heutige Verwendung
Aufgrund seiner Bedeutung als Verschlusszeichen wurde der Begriff ab dem 19. Jahrhundert für Papier- oder Plastikfolienbänder, die Produkte umspannen und zur Verpackung des Produktes gehören oder diese umschließen, verwendet. In seiner ursprünglichen Form des Siegels dient es heute bei Zigarettenschachteln zur Darstellung der Steuermarke und des Preisaufdruckes. In Deutschland lautet die amtliche Bezeichnung nicht Steuerbanderole, sondern Steuerzeichen.

Auch manche Flaschen, vor allem mit Alkoholika, werden mit einer Banderole versehen und der Verschluss mit der Flasche verbunden.

In seiner Bedeutung als Fahne wird die Banderole häufig für Werbung oder Produktinformationen genutzt.

Die Bauchbinde einer Zigarre wird in der Fachsprache als Banderole bezeichnet; es handelt es sich hier aber nicht um ein Steuersiegel.

Quelle: Wikipedia

 

 

 

 

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