Schweizer-Verpackung - News-Corner 14.08.2023 Nyco Flexible Packaging GmbH: Auffanglösung für Nyco in Sicht - der Berner Unternehmer Hans-Ulrich Müller plant den Einstieg
Seit dem Beginn der Nachlassstundung Ende Dezember 2022 hat die Nyco ihren Betrieb unter Aufsicht der Sachwalter weitergeführt. Die aktuell rund 130 Mitarbeitenden der Nyco haben ihre Löhne pünktlich und vollständig erhalten, auch die Rechnungen der Lieferanten wurden pünktlich bezahlt. Ebenso konnten die Kunden in der gewohnten Nyco-Qualität beliefert werden.
Während der Nachlassstundung haben die Sachwalter zusammen mit der Geschäftsleitung der Nyco intensiv verschiedene Sanierungsszenarien geprüft. Dabei wurden mit gut zehn verschiedenen Interessenten Verhandlungen und konkrete Gespräche für eine Übernahme der Nyco geführt. In den letzten Wochen haben sich die Gespräche mit dem Berner Unternehmer Hans-Ulrich Müller konkretisiert. Er ist bereit, mit seiner neuen Gesellschaft «Nyco Kirchberg AG» den Betrieb der Nyco am Standort Kirchberg weiterzuführen und die gesamte Belegschaft zu übernehmen.
Hans-Ulrich Müller hat in einer ähnlichen Situation bereits bei der Rettung der Mopac modern packaging AG in Wasen (Sumiswald) mitgewirkt und diese aus einer Nachlassstundung mit einer Auffanggesellschaft erfolgreich weitergeführt. Nach einer langen Reihe von ausländischen Eigentümern soll die Nyco damit wieder vollständig in Schweizer Hände gehen. Hans-Ulrich Müller hat sich hierzu gegenüber den Mitarbeitenden der Nyco wie folgt geäussert: «Wir sind überzeugt, dass wir mit Ihnen die Nyco zu alter Stärke zurückführen und so wieder am Markt erfolgreich positionieren können. Der Name NYCO hat in der Verpackungsbranche nach wie vor einen guten Ruf.»
Der Vollzug der Übernahme ist per 1. September 2023 geplant. Die erzielte Lösung mit der «Nyco Kirchberg AG» ist nicht nur für die Mitarbeitenden und den Standort Kirchberg positiv, sondern auch für die zahlreichen Lieferanten und insbesondere für die Kunden. In den nächsten Tagen werden die Sachwalter, zusammen mit dem Management der Nyco, mit diesen Partnern die Modalitäten der Vertragsübergänge regeln. Der Übergang der Aktiven der Nyco auf die neue «Nyco Kirchberg AG» muss noch vom zuständigen Nachlassgericht in Burgdorf genehmigt werden. Die Sachwalter werden in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag einreichen.
Nach dem Verkauf des Betriebs wird das Nachlassverfahren der «alten» Nyco weitergeführt. Für deren Gläubiger ändert sich nichts; insbesondere bleiben die Forderungsanmeldungen der Gläubiger bestehen.
Nach dem Vollzug des Betriebsübergangs werden die Sachwalter im Rahmen des Nachlassverfahrens die Vorbereitungen für die Gläubigerversammlung aufnehmen und die Gläubiger zu gegebener Zeit schriftlich über den weiteren Verlauf informieren.