Schweizer-Verpackung - News-Corner
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01.09.2015
GS1 Switzerland: Neues Lebensmittelgesetz - überlegt handeln, Gesetz erfüllen
Das neue Lebensmittelgesetz ist für Hersteller und Händler eine grosse Herausforderung. Der Verband GS1 Switzerland hat das Problem erkannt. Er empfiehlt, die gesetzlichen Anforderungen mit GS1 Standards zu erfüllen und bereits jetzt die geforderten Produktinformationen bereitzustellen.
Sowohl in der Europäischen Union als auch in der Schweiz werden die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Lebensmittelkennzeichnung immer strenger. Nachdem das neue Schweizer Lebensmittelgesetz im Juni 2014 verabschiedet wurde, befinden sich die rund 2000 Seiten Verordnungen bis Oktober 2015 in Vernehmlassung und sollen nächstes Jahr in Kraft treten.
Gesetzeskonforme Kennzeichnung mit GS1 Standards
GS1 Switzerland, die Organisation hinter dem Barcode, beobachtet die Entwicklungen der Lebensmitteldeklaration bereits seit mehreren Jahren. „Wir sind uns bewusst, dass die neuen Gesetze eine grosse Herausforderung für die Lebensmittelbranche sind“, meint Nicolas Florin, Geschäftsführer von GS1 Switzerland. „Wir als weltweite Organisation können helfen, solche Gesetze mit den GS1 Standards umzusetzen. Denn die Identifikation und das Stammdatenmanagement mithilfe des GS1 Systems sind unsere Kernkompetenz.“ GS1 hat dafür den Standard GS1 Source definiert. Dieser regelt, welche Informationen in welcher Art und Weise zur Verfügung gestellt und ausgetauscht werden. „Einfach gesagt: Der Standard umfasst alle Angaben, die auf der Verpackung von Lebensmitteln stehen müssen“, so Florin. Das Ziel von GS1 Source sei, dass weltweit jederzeit über Online- und Mobile-Anwendungen auf aktuelle, sichere und vollständige Produktinformationen zugegriffen werden könne.
Alle erforderlichen Daten sind in der trustbox
Zusammen mit Branchenverbänden, Lebensmittelproduzenten und Händlern hat GS1 Switzerland eine Lösung entwickelt, die GS1 Source in der Schweiz umsetzt und die gesetzlichen Vorgaben effizient erfüllt: trustbox. Über trustbox können Unternehmen sämtliche Deklarationspflichten für vorverpackte Lebensmittel erfüllen. „Hier werden alle in den neuen Gesetzen geforderten Angaben, wie beispielsweise Produktebilder, Nährwerte, Inhaltsstoffe sowie Informationen für Allergiker bereitgestellt“, erklärt Domenic Schneider, Senior Business Development Manager. Lebensmittelproduzenten, -händler und Gastronomiebetriebe können über trustbox die erforderlichen Informationen bereitstellen bzw. beziehen. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass Stammdatenprojekte etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen deshalb allen Betroffenen, das Thema bereits jetzt in Angriff zu nehmen“, meint Nicolas Florin. Während Produzenten die Produktinformationen bereitzustellen haben, müssen Händler, insbesondere Online-Händler, sicherstellen, dass die Lebensmittel in ihren Läden bzw. E-Shops vollständig, korrekt und aktuell deklariert sind. Gastronomiebetriebe müssen ihre Menüs überprüfen und die Deklaration auf den Menükarten vorbereiten. „Als neutraler Verband stehen wir bei Fragen gerne zur Verfügung“, so Florin.
www.gs1.ch