Beim Strecken (Stretchen) werden eine oder mehrere Flachfolien mechanisch unter Spannung gebracht und wendelförmig um das Packgut gewickelt. In Abhän- gigkeit von Form und Gewicht des Packgutes, sind als Packstoff PE- oder Weich- PVC-Folie mit einer Dicke von 0,01 bis 0,05 mm einzusetzen, wobei die Streck- verpackung jedoch nur bei geringen Gewichten und festen Verbunden angewendet werden sollte. Das Folienende wird versiegelt oder angestrichen. Die Ladeeinheit wird durch die Spannung zusammengehalten. Soll die Streckverpackung u.a. als Transportsicherung dienen, ist die VDI-Richtlinie 3968 Blatt 5 zu berücksichtigen. Die Vorspannung beim Stretchen darf die Druckfestigkeit des Packgutes nicht überschreiten. Mit niedriger Vorspannung reduziert sich jedoch eine Transport- sicherung. Die Transportsicherung wird durch Über- oder Unterstapelung der Palettengrundfläche ebenfalls vermindert. Für unterschiedliche Ladungsflächen, -höhe und -gewicht gibt es keine Einschränkungen. Scharfkantige Packgüter soll- ten nur mit Kantenschutz gestretcht werden, da sich bereits beim Strechtvorgang Risse bilden können. Beim Strecken von Palettenladungen sollte die Folie so ein- gesetzt werden, dass sie über den unteren Rand des Palettendecks reicht, nur so kann die Ladung nicht verrutschen und als funktionelle Ladeeinheit bezeichnet werden. Staub- und Feuchtigkeitsschutz bei der Innenlagerung kann nur mit zu- sätzlichem Ladungsdeckblatt erreicht werden. Besonders hygroskopische Waren erfordern ebenfalls ein Ladungsdeckblatt sowie eine Unterfolie auf der Palette oder andere Schutzmaßnahmen. Streckverpackungen bieten psychologischen Diebstahlschutz.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. , Berlin