Beim Schrumpfen wird das Packgut von einer Schrumpffolie (Flach- oder Schlauchfolie) umschlossen, an noch offenen Stellen verschweißt und von der Folienbahn getrennt oder mit einer Schrumpfhaube abgedeckt. In Abhängigkeit von Form und Gewicht des Packgutes, sind als Packstoff PE- oder Weich-PVC-Folie mit einer Dicke von 0,01 bis 0,2 mm einzusetzen, wobei PE-Folien besonders für schweres Packgut geeignet sind. Im Schrumpfofen oder mit beson- derem Handgerät wird die Folie von außen erwärmt. Dabei wird die in der Folie vorhandene "eingefrorene" Spannung freigesetzt. Schrumpffolien werden sowohl monoaxial (in einer Richtung) als auch biaxial (in zwei Richtungen) verstreckt hergestellt. Während des Abkühlvorganges schmiegt sich die Folie dann mit sehr geringem Flächendruck an das Packgut an. Die Reißfestigkeit von Schrumpffolien nach DIN 53371 beträgt in Längsrichtung 1,8 bis 3,2 Nm/mm² und in Querrichtung 1,6 bis 2,5 Nm/mm². Soll die Schrumpfverpackung u.a. als Transportsicherung dienen, ist die VDI-Richtlinie 3968 Blatt 4 zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Druckfestigkeit der Packgüter sowie variierender Ladungsfläche, -höhe und -gewicht gibt es keine Einschränkungen. Scharfkantige Packgüter sollten mit ent- sprechend dicker Folie oder Kantenschutz geschrumpft werden. Beim Schrump- fen von Palettenladungen sollte die Folie so eingesetzt werden, dass sie über den unteren Rand des Palettendecks reicht (vgl. Abbildung 1), nur so kann die Ladung nicht verrutschen und als funktionelle Ladeeinheit bezeichnet werden. Ist die Grundfläche des Packgutes kleiner als die Palettenfläche, ist sicherzustellen, dass das Packgut fest mit der Palette verbunden ist, bevor es geschrumpft wird. Staub- und Feuchtigkeitsschutz ist bei Innenlagerung gegeben. Besonders hygroskopi- sche Waren erfordern eine Unterfolie auf der Palette oder andere Schutzmaß- nahmen. Schrumpfverpackungen bieten psychologischen Diebstahlschutz.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. , Berlin